Stephan R.
1/5
Ich bin sehr enttäuscht von der Zusammenarbeit mit der entsprechenden Rechtsanwältin.
Kurz gesagt: Ich warte seit einem halben Jahr auf die Erstattung der Gerichtskosten, nachdem mir Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Es wird erwartet, in Vorleistung zu gehen, aber von Rückerstattungen will man dann nichts wissen.
Meine Ex-Frau und ich waren uns bei der Scheidung einig, weshalb wir uns darauf geeinigt hatten, nur eine Anwältin zu nehmen. Das wollte sie tun, also wurde sie anwaltlich vertreten, ich nicht. Aus finanziellen Gründen hatte ich aber die erste Rechnung der Kanzlei einschließlich der Gerichtskosten überwiesen, um die Scheidungsprozess nicht aufzuhalten. Mir wurde Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Warum mir mein Anteil der Gerichtskosten bisher nicht zurückerstattet wurde, erschließt sich mir nicht. Ohnehin fällt negativ auf, wie schlecht die Kommunikation ist. Die Kanzlei meldet sich nur, wenn sie Geld haben möchte. Alles andere wird ignoriert.
Die Krönung ist, dass das Gericht bestätigt hat, dass meine Ex-Frau auch Verfahrenkostenhilfe bekommen hätte, dies aber daran scheiterte, dass die Anwältin diese nicht fristgerecht beantragte. Aber ihr kann es ja auch egal sein, woher das Geld kommt, oder wie soll ich das verstehen?
Ich erwarte daher nach wie vor, dass mir mein Teil der Gerichtskosten zurückerstattet wird, was übrigens auch von meiner Ex-Frau gegenüber der Anwältin als Wunsch kommuniziert und im Allgemeinen so abgesprochen wurde. Dass dadurch die letzte Rechnung meiner Ex-Frau höher ausfällt, da MEIN Anteil der Gerichtskosten nicht gegengerechnet werden kann, ist nicht meine Angelegenheit.
Es ist echt frustrierend, wenn man sich auf Absprachen verlässt und in Vorleistung geht, nur um im Nachhinein festzustellen, dass man darüber nachdenken muss, ob man sich anwaltliche Hilfe gegen eine Anwältin holen muss.
Edit:
Wie soll man es auch anders erwarten gehen Sie in Ihrer Stellungnahme überhaupt nicht auf die von mir genannten Punkte ein. Meine Ex-Frau war die Mandantin, nicht ich. Die Umstände habe ich beschrieben. Ich habe dennoch die erste Rechnung bezahlt, einschließlich 100% Gerichtskosten. Da durch die Verfahrenskostenhilfe mein Teil der Gerichtskosten vom Gericht an Sie erstattet wurde frage ich Sie, warum die Erstattung nicht bei mir ankommt. Das war die Absprache mit der Rechtsanwältin gewesen. Natürlich können Sie sich schlank machen und sagen: "Sie sind nicht unser Mandant. Ihnen schulden wir gar nichts." Rechtlich auf Grund der Absprachen schon fragwürdig, moralisch unterirdisch, weil Sie damit ausdrücken, dass man Ihnen nicht trauen kann und dass Absprachen nicht eingehalten werden.
Also noch einmal ganz einfach: Mein Anteil der Gerichtskosten wurde erstattet durch die bewilligte Verfahrenskostenhilfe. Die Erstattung war sicherlich nicht für Sie gedacht. Also, wo ist das Geld?
Meine Ex-Frau hat die Anwältin mehrfach schriftlich dazu aufgefordert (was ich natürlich auch nachweisen kann), mir meinen Anteil zurückzuzahlen, nachdem die Anwältin gefragt hatte, was mit der Erstattung passieren soll (was ich auch schriftlich habe). Sie ignorieren daher nicht nur Absprachen, sondern auch den Wunsch Ihrer Mandantin. Was soll daher an meiner Anschuldigung haltlos sein?
Für Sie als Erinnerung aus der e-Mail Ihrer Anwältin:
"Die Hälfte der Gerichtskosten wird voraussichtlich zurückerstattet werden. Ihrem geschiedenen Mann wurde VKH gewährt, so dass Sie sich einig werden müssten, ob das Geld an ihn überwiesen oder aber mit unseren Gebühren verrechnet werden."