Peter Lampert
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Wer eine willfährige Anwältin für Familienrecht sucht, ist mit meiner RAin Frau H. bestens bedient.
Ihre erbärmlichen „Zurückweisungen“ bei Gericht ohne einen Bezug auf einen Paragrafen, dazu minimalistisch Ihre Ausführungen, und in ihren Berechnungen noch unpräzise. Terminus: Zurückweisung/en nicht mal erwähnt. Nichts ist verwertbar, einfach grenzenlose Ignoranz. Glänzt jedoch bei abstrusen Abmachungen im Hinterzimmer. Willfährig dem Familienrichter B. am Offenburger Familiengericht gegenüber.
Die Höchstrichterlichen Urteile meiner Zurückweisungen gegen die Antragsteller, werden nicht an das FamG OG. übermittelt und zurückbehalten. Gleichwohl ich "sie" mehrfach, letztendlich bis zum 6.09.2021 in Verzug setzte. Vor Gericht darf ich, ein 80- jähriger Tattergreis, kein Recht bekommen.
In der Zwischenvereinbarung, per PDF vom 6.09.2021 seitens Richter B, (ein Schelm wer Böses denkt) soll ich Nachweise meiner Einkünfte erbringen, die nie zur Disposition standen. Meine Frage an die Akteure: seid ihr noch bei Sinnen. Zum einen, die Auskunft bis Juni 2020 mit allen Nachweisen erfüllt. Wird nicht mal im Antrag seitens der Kläger gestellt. Selbst die Antragssteller, sollen Nachweise ihrer Einkünfte erbringen, war nie und nimmer erforderlich. Jetzt soll ich Nachweise ab Januar 2020 und darüber hinaus auch bis „1. 10. (OKTOBER) 2021“ erbringen. (So das Protokoll des Familienrichters B. vom 12.08.2021) Hier zeigt sich die Willkür allerseits. Von Unfähigkeit nicht zu reden. Dieses Protokoll zeigt das ganze Unvermögen und ist begründet zurückgewiesen.
Sie selbst redet sich um Kopf und Kragen bei der Begründung Ihrer Honorarrechnung. „Einer Anwältin unwürdig und äußerst ungeordnet". Wer dilettantische Handlungsweise und grausliches Auftreten möchte, bedient sich ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Meine Beschwerde vom 7.09.2021 am Kammergericht Freiburg, ist anhängig.
P. L.